Freitag, 31. März 2017

Diskriminierungsfreier Zugang zur UKW-Infrastruktur

Diskriminierungsfreien Zugang zur UKW-Infrastruktur wollen Senderbetreiber und Radioverbände auch zukünftig gewährleisten. Damit reagieren sie auf die Ankündigung der Media Broadcast GmbH, sich von der UKW-Infrastruktur zu trennen und so von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur zu lösen. Gegenwärtig gilt die Anordnung der Bundesnetzagentur, dass die Media Broadcast anderen Senderbetreibern Zugang zu ihren Antennen zu regulierten Entgelten gewähren muss.

Im Rahmen eines Workshops der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) haben sich die APR, die audio media service Produktionsgesellschaft (Bielefeld), die DIVICON MEDIA HOLDING GmbH (Leipzig), die SBW Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH (Stuttgart), die UPLINK Network GmbH (Düsseldorf) und der Verband Privater Rundfunk Telemedien e.V. (Berlin) auf folgende "Frankfurter Erklärung" geeinigt:

"Die bisherige UKW-Senderbetreiberin beabsichtigt, ihre UKW-Infrastruktur zu veräußern. Senderbetreiber wie die Unterzeichner und Programmveranstalter, wie sie von den unterzeichnenden Verbänden vertreten werden, sind am Erwerb der Infrastruktur interessiert. Sie stehen als Bieter in Konkurrenz zueinander, die von dieser Erklärung nicht tangiert wird. Da meist mehrere Programme über eine Infrastruktur abgestrahlt werden, stellt sich die Frage des Zugangs für diejenigen Betreiber, die nicht Eigentümer der Infrastruktur werden.

Die Unterzeichner erklären vorbehaltlich einer Konsultation und Abstimmung mit der zuständigen Kartellbehörde, jedem Betreiber, der ein Hörfunkprogramm abstrahlt, diskriminierungsfreien Zugang zur eigenen UKW-Infrastruktur (Antenne, Zuleitung und gegebenenfalls Weiche) einzuräumen. Sie laden weitere Partner ein, sich an der wechselseitigen Zugangsgewährung für die Abstrahlung von Hörfunkprogrammen zu beteiligen.

Die Unterzeichner werden nach Konsultation und Abstimmung mit der Kartellbehörde verbindliche Absprachen treffen, die auch eine Grundlage und ein Prozedere für die Bewertung der Vergütung für die Mitbenutzung enthalten.

Frankfurt am Main, den 30. März 2017"


Hier gibt es die "Frankfurter Erklärung" als pdf zum Download.

Quelle: Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR)

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